Chefarztbehandlung
Zur Behandlung durch den Chefarzt ist der Abschluss einer gesonderten Wahlleistungsvereinbarung erforderlich.
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.
Für die wahlärztlichen Leistungen bedeutet dies, dass sich der Patient damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte der Klinik (i.d.R. Chefärzte und Oberärzte) hinzukauft.
Selbstverständlich werden dem Patienten auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Da die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann, sollte der Patient prüfen, ob seine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe diese Kosten deckt.