Ihr Anspruch:
Rehabilitation vor Pflege – als Patient oder als Angehöriger haben Sie das Recht diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu füllen.
Sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des behandelnden Akut-Krankenhauses an.
Auch Ihr Krankenkassen-Betreuer ist gerne für Sie da und hilft Ihnen weiter.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens bei Patienten aus dem Akutkrankenhaus:
Nach der Behandlungsphase des älteren Patienten im Akut-Krankenhaus ist zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit der unmittelbare und schnellstmögliche Übergang in eine wohnortnahe geriatrische Rehabilitationsklinik unabdingbar.
Das Akut-Krankenhaus stellt für Sie einen Antrag auf Geriatrische Rehabilitation (GRB-Antrag) bei der zuständigen Krankenkasse.
Hierbei kann das Akut-Krankenhaus eine geeignete geriatrische Rehabilitationsklinik vorschlagen.
Auch Sie oder Ihre Angehörigen können entsprechende Vorschläge machen.
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag und gibt dem Akut-Krankenhaus sowie der ausgewählten geriatrischen Rehabilitationsklinik die entsprechende Rückinformation.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens bei Patienten aus hausärztlicher Versorgung
Auch Ihr Hausarzt kann bei Ihrer Krankenkasse eine geriatrische Rehabilitation für Sie beantragen. Der vorbeugende Aufenthalt in unserer Klinik wirkt einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und somit einer möglichen Einweisung in das Akut-Krankenhaus entgegen und hilft so bei der Bewahrung eines selbstständigen Lebens.
Ihr Hausarzt füllt den Antrag auf eine Geriatrische Rehabilitation (Formular 61) aus und schickt diesen mit einer entsprechenden Begründung an die zuständige Krankenkasse.
Sowohl der Hausarzt als auch Sie oder Ihre Angehörigen können entsprechende Vorschläge machen, an welcher Klinik die Rehabilitation stattfinden soll.
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag und gibt dem Hausarzt, Ihnen sowie der ausgewählten geriatrischen Rehabilitationsklinik die entsprechende Rückinformation.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt für Fragen zur Antragsstellung jederzeit zur Verfügung!